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Frischezentrum Frankfurt am Main – Großmarkt GmbH

Das Frischezentrum in Frankfurt zählt mit rund 40.000 m² Marktfläche und 130.000 m² Grundstücksfläche zu den größten und modernsten Großhandelsplätzen für frische Lebensmittel in Deutschland. Zunächst waren die GOTTHOLD Rechtsanwälten im Zuge der Verlagerung der Großmarkthalle von dem heutigen Standort der Europäischen Zentralbank im Ostend von Frankfurt auf das Gewerbegebiet am Martinszehnten mit der Gesamtprojektleitung zur Errichtung des Neubaus beauftragt. Nach erfolgreichem Abschluss haben die GOTTHOLD Rechtsanwälte vor ca. 20 Jahren die laufende juristische Beratung, Interessenvertretung und Entwicklung von Einzelprojekten im laufenden Betrieb übernommen. Im Zuge dessen wurden diverse Projekte durch die GOTTHOLD Rechtsanwälte in Zusammenarbeit mit der Geschäftsführung des Frischezentrums gesteuert. Im Folgenden finden Sie einige Projektbeispiele bei denen die GOTTHOLD Rechtsanwälte als Gesamtkoordinator und Bauherrenvertretung fungierten:

Gebäude:
Verkaufshalle: 23.000 m²
Lagerhalle: 16.500 m²
Bürofläche: 2.400 m²

Grundstücksgröße: 133.000 m²
Architektur: Gerkan, Marg und Partner, Hamburg
Baukosten: rd. 40 Mio. €

Bereits zu Beginn des Jahres 2021 hat die Gesellschaft mit der Umstellung der Beleuchtungsanlagen des gesamten Frischezentrums auf LED-Beleuchtung begonnen. Dabei wurden rund 3.000 Lichtpunkte im Innen- und Außenbereich des Frischezentrums ausgetauscht. In den Hallen wurde die Hauptbeleuchtung auf eine sog. ZigBee-Beleuchtung umgestellt, die sich über ein Funknetzwerk individuell steuern, dimmen und vernetzten lässt. Auf diese Weise soll die Beleuchtung auf den individuellen Bedarf in den Hallen angepasst und unnötige Beleuchtung eingespart werden.

Nach einem Lichtaudit der Mainova aus dem Jahr 2020 konnte so der Stromverbrauch von 915.267 kWh/a auf 531.003 kWh/a reduziert werden, was einer CO2-Ersparnis von 284.086 kg CO2/a und einem Kostenersparnis in Höhe von 164.976 €/a entsprechen sollte. Das Kostenersparnis dürfte aufgrund der aktuellen Strompreisentwicklung noch deutlich höher ausfallen. Tatsächliche Zahlenwerte liegen aufgrund der unterjährigen Projektabwicklung noch nicht vor.

Die Maßnahme wurde aus dem Programm der Stadt Frankfurt, „Frankfurt spart Strom“ mit 50.000 € gefördert. Zudem konnten Fördermittel des Bundes in Höhe von rund 100.000 € erlangt werden. Die Gesamtinvestitionskosten betrugen rund 530.000 € netto.

Zeitgleich wurde auch die Sicherheitsbeleuchtung erneuert, die jedoch kein wesentliches Stromersparnis mit sich bringen sollte, jedoch aus sicherheitstechnischen Gründen dringend geboten war. Die Gesamtprojektkosten betrugen rund 300.000 €.

Im Rahmen der Sanierung der Beleuchtungseinrichtungen fungierten die GOTTHOLD Rechtsanwälte als Gesamtkoordinator der Erneuerungsleistung und begleiteten alle erforderlichen Projektstufen. Die Klärung der Finanzierungsmöglichkeiten, die Unterstützung der Gremien bei den Entscheidungsfindungen sowie die Beantragung der Fördermittel waren dabei ebenfalls Bestandteil des Aufgabenspektrums.

Zwei der drei Kältemaschinen des Frischezentrums stammen noch aus der Errichtungszeit des Großmarktes im Jahr 2004. Zwei Maschinen werden dabei für die Kälteversorgung der Hallen dauerhaft im Betrieb gehalten, die dritte Kältemaschine ist als Redundanz und um Verbrauchsspitzen zu kompensieren, erforderlich. Aufgrund des Alters der Maschinen und der daraus resultierenden schlechten Energieeffizienz war das Verhältnis des eingesetzten Stroms zur erzeugten Kälte (dem sog. COP) sehr schlecht. Es war zudem davon auszugehen, dass sich der COP im Zeitverlauf weiter verschlechtert und das Ausfallrisiko erhöht. Die Gesellschaft hat daher einen Contracting-Vertrag mit der Mainova abgeschlossen, wonach die Mainova auf dem Gelände des Frischezentrums einen neuen Kältepark errichtet und betreibt. Lediglich die dritte und neuste Kältemaschine Nr. 3 wird weiterhin in den Wintermonaten im Betrieb bleiben, um die bei der Kälteerzeugung entstehende Abwärme für Heizzwecke zu nutzen. Der COP der dritten Kältemaschine ist nur unwesentlich schlechter als der Stromverbrauch der neuen Kältemaschinen, so dass sich der Fortbetrieb unter dem Gesichtspunkt des Einsparpotenzials beim Heizbetrieb sehr gut rechnen lässt.

Im Rahmen der Erneuerung der kältetechnischen Anlagen fungierten die GOTTHOLD Rechtsanwälte als Gesamtkoordinator der Erneuerungsleistung und begleiteten alle erforderlichen Projektstufen. Die Klärung der Finanzierungsmöglichkeiten, die Unterstützung der Gremien bei den Entscheidungsfindungen und der Entwurf sowie das Aushandeln eines Contractingvertrages mit der Mainova AG waren dabei ebenfalls Bestandteil des Aufgabenspektrums.

Die Heizleistung im Frischzentrum für die Hallen und die Büroräume wurde bislang ausschließlich mittels Gases erzeugt.

Das Frischezentrum verfügt über drei Kältemaschinen, die die Kälte erzeugt, welche die Händler in ihren Kühlhäusern in den Hallen des Frischezentrums für die Warenlagerung benötigen. Die Kältemaschine 3 des Herstellers Rüttgers wurde so umgerüstet, dass sie auch für Heizzwecke genutzt werden kann. Die zwangsläufig bei der Kälteproduktion entstehende Abwärme der Kältemaschine soll also nicht durch den Schornstein an die Umwelt abgegeben werden, sondern für die Beheizung der Hallen A und B zurückgewonnen werden.

Die maximale Heizleistung der Hallen beträgt ca. 980 kW und kann durch die bestehende Lufterhitzer in den Hallen mit einer Leistung von 2.510 kW bei 80 / 60 °C auch dann getragen werden, wenn man die Vorlauftemperatur durch die Auskopplung der Wärme aus der Rückkühlung der Kältemaschine auf 45 C° senkt. Die Leistung der Lufterhitzer sinkt zwar in diesem Fall auf ca. 1.300 kW, bleibt aber ausreichend für die Spitzenlast.

Nach der Bewertung des beauftragten Planungsbüros können also die Hallen A und B vollständig mit der Abwärme der Kältemaschinen beheizt werden. Berücksichtigt man, dass die Stromaufnahme der Kältemaschine durch die Anhebung der Rückkühltemperatur zur Auskopplung von 45 °C um ca. 45.000 kWh/a steigt und insgesamt 520.000 kWh/a Gas substituiert werden, berücksichtigt man weiter, dass der Umbau ca. netto 180.000 € kostet und die Energiekosten um netto 80.000 € /a sinken (Ansatz: Gas 19,2 ct/kWh, Strom 43,4 ct /kWh), so ergibt sich eine dynamische Amortisation von 2,87 Jahren.

Zusammenfassend lässt sich damit sagen, dass trotz eines geringfügigen Strommehrverbrauchs bei der Kälteproduktion durch die Kältemaschine eine derart große Menge Gas (520.000 kWh/a; Wert rund 80.000 €/a) für die Beheizung der Hallen eingespart werden kann, dass die Maßnahme binnen 2,87 Jahren ohne Förderung amortisiert werden wird, wobei die zum Zeitpunkt der Entscheidungsfindung vorliegenden Strompreise der Kalkulation zugrunde gelegt wurden.

Die Bürogebäude werden weiterhin über die Gasthermen beheizt. Die Geschäftsführung sucht gemeinsam mit den GOTTHOLD Rechtsanwälten auch für die Beheizung dieser Gebäudeteile nach weiterem Einsparpotenzial. Die Büroräume mit ihren konventionellen Heizkörpern können jedoch aufgrund der erforderlichen höheren Vorlauftemperatur nicht über einfache Wärmerückgewinnung betrieben werden.

Zusätzlich besteht die Hoffnung, dass die Maßnahme durch Bundesmittel mit bis zu 30 % gefördert wird. Hierdurch würde die Amortisierungszeit weiter sinken und die Maßnahme günstiger werden.

Im Rahmen des Umbaus der Kältemaschine 3 zu Heizzwecken fungierten die GOTTHOLD Rechtsanwälte als Gesamtkoordinator der Erneuerungsleistung und begleiteten alle erforderlichen Projektstufen. Die Klärung der Finanzierungsmöglichkeiten, die Unterstützung der Gremien bei den Entscheidungsfindungen sowie die Beantragung der Fördermittel waren dabei Bestandteil des Aufgabenspektrums.

Die Geschäftsführung prüft derzeit die Möglichkeit der Errichtung einer eigenen PV-Anlage auf der Parkplatzüberdachung des Frischezentrums. Nach einer ersten überschlägigen Bewertung ließen sich hier rund 680 kwp Strom produzieren. Das entspräche einer jährlichen Stromproduktion von bis zu 600.000 kwh/a.

Sollte sich das Projekt umsetzen lassen, könnte das Frischezentrum bis zu 1.800.000 kwh Solar-Strom jährlich erzeugen. Das entspricht rund 90 % des jährlichen Strombedarfs. Hierfür wäre allerdings auch der Aufbau entsprechender Speicherkapazitäten erforderlich, weil neben der Kälteproduktion, die sich nahezu identisch zu einer Stromproduktion aus einer PV-Anlage verhalten dürfte, die Beleuchtung der Hallen und Außenanlagen den größten Stromverbraucher im Frischezentrum darstellt. Aus diesem Grund müsste der tagsüber produzierte Strom über Nacht gespeichert werden.

Zudem ist zu klären, mit welchem baulichen Aufwand die Parkplatzdächer statisch zu ertüchtigen sind.

Die entsprechenden Planungsbüros prüfen derzeit die Umsetzbarkeit.

Aufgrund der entstehenden Größe der Gesamtanlage sind zudem erhebliche rechtliche Hürden zu nehmen, die bei technischer Machbarkeit in Angriff genommen werden sollen.

Sollten sich alle Probleme klären lassen und das Vorhaben finanzierbar sein, würde die Anlage im Jahr 2023 in Betrieb gehen können.

Im Rahmen des Projekts fungieren die GOTTHOLD Rechtsanwälte als Gesamtkoordinator der Maßnahme und begleiteten alle erforderlichen Projektstufen. Die Klärung der Finanzierungsmöglichkeiten, die Unterstützung der Gremien bei den Entscheidungsfindungen sowie die Beantragung der Fördermittel sind dabei Bestandteil des Aufgabenspektrums.