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Veräußerungsgeschäfte der öffentlichen Hand

Die geltenden EU-Vorgaben zum Beihilferecht und die landesrechtlichen Richtlinien zum Verkauf von Grundstücken ermöglichen für die Veräußerung von Immobilienrechten der öffentlichen Hand grundsätzlich zwei Wege:

  1. Die Veräußerung erfolgt im Wege eines hinreichend bekannt gemachten, allgemeinen und bedingungsfreien Bieterverfahrens, anlässlich einer Versteigerung an den Meistbietenden oder einzigen Bieter.

oder

  1. Die veräußernde öffentlich-rechtliche Einrichtung holt vor Beginn der Verkaufsverhandlungen ein nach allgemein anerkannten Wertermittlungsgrundsätzen erstelltes Wertgutachten eines unabhängigen Gutachters ein und der Verkaufspreis liegt nicht unterhalb des gutachterlichen Wertes für das Grundstück oder das Gebäude.

GOTTHOLD Rechtsanwälte begleiten für die öffentliche Hand den gesamten Veräußerungsvorgang, von der Entscheidung über den konkreten Veräußerungsvorgang, die Durchführung des Bieterverfahrens oder die Einholung eines entsprechenden Gutachtens bis hin zu Vertragsgestaltung und Abwicklung des Veräußerungsgeschäfts mit dem Käufer.

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Gotthold Rechtsanwälte
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Lutherstraße 7a, 35037 Marburg
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Fax: 0 64 21 – 27 07 68

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