Wir werden für Sie aktiv, wenn es zwischen kommunalen Einrichtungen und privaten oder gewerblichen Grundeigentümern zu Streitigkeiten kommt.
Die korrekte Berechnung von Erschließungsbeiträgen und Gebühren für öffentliche Leistungen ist nicht immer leicht und führt schnell zu juristischen Auseinandersetzungen.
Gotthold Rechtsanwälte übernehmen für Sie die gesamte Kommunikation mit der öffentlichen Hand. Von der ersten Anhörung über das Widerspruchsverfahren bis hin zum Klageverfahren. Dabei ist es stets unser Ziel eine gerichtliche Auseinandersetzung durch eine umfassende Kommunikation mit der Behörde zu vermeiden.